Für die musikalische Untermalung wird wieder das „Duo Niente“ sorgen.
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Für die musikalische Untermalung wird wieder das „Duo Niente“ sorgen.
Danken möchte ich hier an dieser Stelle Michael Schulz, der diese Veranstaltungen in Senftenberg organisiert und so zum Campusleben beiträgt.
]]>Erst Ende Januar wurde der Kandidat Prof. Dr. Jochen Zimmermann vom erweiterten Gründungssenat in Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium des Landes Brandenburg (MWFK) als Gründungspräsident benannt. Dieser sollte ab 1. Juni 2014 sein Amt antreten.
Nun gab es scheinbar Punkte in der Vertragsverhandlung, die Prof. Zimmermann so massiv störten, dass er nun einen Rückzieher macht. Laut dem oben genannten Artikel … weiterlesen ]]>
Erst Ende Januar wurde der Kandidat Prof. Dr. Jochen Zimmermann vom erweiterten Gründungssenat in Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium des Landes Brandenburg (MWFK) als Gründungspräsident benannt. Dieser sollte ab 1. Juni 2014 sein Amt antreten.
Nun gab es scheinbar Punkte in der Vertragsverhandlung, die Prof. Zimmermann so massiv störten, dass er nun einen Rückzieher macht. Laut dem oben genannten Artikel passen ihm die Rahmenbedingungen des MWFK nicht. Die Aufgaben des Gründungspräsidenten sind per Gesetz definiert, genauso wie die Amtszeit. Beides war ihm also vor der Bewerbung bekannt. Da bleibt meine Vermutung, dass er mit den Vergütungsangebot des MWFK nicht einverstanden ist. Der Rest eines solchen Vertrages kann meiner Meinung nicht so gravierend sein, als dass er plötzlich das Amt nicht mehr ausüben möchte.
Es kann natürlich auch sein, dass Prof. Zimmermann seinen Amtsnichtantritt verkündet hat, um die Vergütung hochzupokern. Wir werden sehen, was sich die nächsten Wochen dazu ereignen wird.
]]>Ich, Arne Hildebrandt, Student im Studiengang Elektrotechnik am Campus Senftenberg reiche den folgenden Einspruch gegen das vorläufige Wahlergebnis ein. Meine Einsprüche beziehen sich auf die Wahlordnung der Studierendenschaft der BTU Cottbus-Senftenberg (WO) in der Fassung vom 27.06.2013, da eine Veröffentlichung, der in der Wahlbekanntmachung genannten Fassung vom 13.11.2013, im Sinne des § 47, letzter Satz der WO in Verbindung … weiterlesen ]]>
Ich, Arne Hildebrandt, Student im Studiengang Elektrotechnik am Campus Senftenberg reiche den folgenden Einspruch gegen das vorläufige Wahlergebnis ein. Meine Einsprüche beziehen sich auf die Wahlordnung der Studierendenschaft der BTU Cottbus-Senftenberg (WO) in der Fassung vom 27.06.2013, da eine Veröffentlichung, der in der Wahlbekanntmachung genannten Fassung vom 13.11.2013, im Sinne des § 47, letzter Satz der WO in Verbindung mit Anlage B der WO nicht erfolgte und die Fassung vom 13.11.2013 somit nicht in kraft getreten ist. Weiterhin nehme ich als Grundlage das auf der Internetseite www.stura-btu.de veröffentlichte vorläufige Wahlergebnis mit Stand 21.12.2013 01:38 Uhr.
1. Gesamtzahl der Stimmen der Listen
a) Die Liste
Die Liste „Die Liste“ hat nach dem vorläufigen Wahlergebnis 200 Gesamtstimmen bekommen. Nach Addition der Listenstimmen und der Stimmen auf die jeweiligen Personen hat die Liste „Die Liste“ 195 statt 200 Stimmen erreicht.b) ERM
Die Liste „ERM“ hat nach dem vorläufigen Wahlergebnis 64 Gesamtstimmen bekommen. Nach Addition der Listenstimmen und der Stimmen auf die jeweiligen Personen hat die Liste „ERM“ 59 statt 64 Stimmen erreicht.2. Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen und Wahlbeteiligung
a) Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen
Da die unter Abschnitt 1 genannten Abweichungen auftreten, ergibt sich rechnerisch eine Wahlbeteiligung von 778 statt 788 Stimmen. Es ist damit nochmals zu überprüfen, ob die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel mit der Anzahl der an der Wahl teilgenommenen Studierenden übereinstimmt.b) Wahlbeteiligung
Der unter a) genannte Änderung der absoluten Wahlbeteiligung folgt eine Änderung der relativen Wahlbeteiligung von 7,85 % auf 7,74 %.3. Sitzzuteilung nach Sainte-Lague/Schepers
Nach § 11 Abs. 1 der WO ist im Falle der personalisierten Verhältniswahl die Sitzzuteilung durch das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Lague/Schepers durchzuführen. Die durch die Wahlkommission verwendete Divisor-Folge ist die oft verwendete Folge 1, 3, 5, …, bzw. die Folge 0.5, 1.5, 2.5, … .Die Anlage A der WO, die Teil der WO ist, spezifiziert das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Lague/Schepers im Sinne dieser Wahlordnung. Nach Punkt 2.2 jener Anlage beginnt dort die Folge mit 0.5 (1/2) und wird dann nach Punkt 2.4.2.2 jener Anlage um 2 erhöht. Somit erhält man als Folge für den Divisor: 0.5, 2.5, 4.5, … . Dadurch ergeben sich Änderungen in der Sitzverteilung.
4. Ergebnis aus Abschnitt 1 und Abschnitt 3
Durch die unter Abschnitt 1 und Abschnitt 3 genannten Sachverhalte ergibt sich eine Sitzverteilung entsprechend der nachfolgenden Tabelle.5. Hinweis: Gesamtzahl der Sitze des Studierendenparlamentes
Das StuPa setzt sich nach § 8 Abs. 3 der Satzung der Studierendenschaft in der Regel aus 30 Parlamentariern und Parlamentarierinnen zusammen. Nach § 21 der Wahlordnung der Studierendenschaft der BTU Cottbus-Senftenberg sind bei der Wahl 30 Sitze zu besetzen, in Ausnahmefällen mehr. Wenn eine Liste mehr Plätze errungen hat, als diese Bewerber aufgestellt hat, sieht das brandenburgische Landeswahlgesetz (BbgLWahlG) die folgende Verfahrensweise nach § 3 Abs. 5 vor:„[…] Entfallen auf eine Landesliste mehr Sitze als Bewerber benannt sind, so bleiben diese Sitze unbesetzt.“
Demnach kann die Wahlkommission keine 30 Sitze besetzen, wenn eine Liste erschöpft ist.
Die Tabelle habe ich mal als Screenshot eingefügt. Dabei bedeutet
Nun wollte ich den Einspruch an die Wahlkommission entsprechend der E-Mail-Adressen auf der Wahlbekanntmachung senden. Ich bekam aber bei beiden eine Fehlermeldung, dass die Adressen nicht funktionieren würden! Ich sende das aber zusätzlich per Post und habe das Präsidium des amtierenden Studierendenparlaments über diesen Umstand informiert.
Hier noch das vorläufige Ergebnis der Wahl: http://www.stura-btu.de/go4it/2013/12/20/vorlaeufiges-wahlergebnis-der-wahl-zum-studierendenparlament-2014/
]]>Frei nach dem Motto des Pippilangstrumpfliedes (Astrid Lindgren, Übersetzung: Wolfgang Franke und Helmut Harun) scheint das Studierendenparlament der BTU Cottbus-Senftenberg zu handeln.
Ausgangssituation
Bis zum Ablauf des 30.6.2013 existierte die Hochschule Lausitz (HSL) und die Brandenburgische Technische Universität Cottbus (BTU Cottbus). Zum 1.7.2013 wurde dann die Brandenburgische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU CS) als zusammenschluss der HSL und BTU Cottbus gegründet.
An der HSL gab es den Studierendenrat (StuRa), der sowohl Exekutive, als auch Legislative war. Die Studierendenschaft … weiterlesen ]]>
Frei nach dem Motto des Pippilangstrumpfliedes (Astrid Lindgren, Übersetzung: Wolfgang Franke und Helmut Harun) scheint das Studierendenparlament der BTU Cottbus-Senftenberg zu handeln.
Ausgangssituation
Bis zum Ablauf des 30.6.2013 existierte die Hochschule Lausitz (HSL) und die Brandenburgische Technische Universität Cottbus (BTU Cottbus). Zum 1.7.2013 wurde dann die Brandenburgische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU CS) als zusammenschluss der HSL und BTU Cottbus gegründet.
An der HSL gab es den Studierendenrat (StuRa), der sowohl Exekutive, als auch Legislative war. Die Studierendenschaft der BTU Cottbus hatte ihre Selbstverwaltung geteilt in das Studierendenparlament (StuPa, Legislative) und Studierendenrat (Exekutvie). Im Vorfeld der Neugründung haben sich StuRa HSL und StuPa BTU Cottbus auf eine Übergangssatzung geeinigt, die im Wesentlichen der der Studierendenschaft der BTU Cottbus entsprach. Das hat den Grund, dass nach der Neugründung per Gesetz die Satzung der BTU Cottbus oder der HSL als Übergangssatzung in Kraft treten sollte. Die Satzung der HSL war aber stark überarbeitungswürdig.
§ 18 Abs. 4 Gesetz zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz (Neugründungsgesetz)
„Das neugewählte oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft beschließt unverzüglich eine Satzung der Studierendenschaft. Bis zu deren Inkrafttreten setzt das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft in seiner ersten Sitzung die Satzung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus oder der Hochschule Lausitz (FH) als Übergangssatzung in Kraft und trifft Übergangsregelungen, soweit solche erforderlich sind.“
Weiterhin bildeten nach der Neugründung der StuPa BTU Cottbus und StuRa HSL das gemeinsame StuPa der BTU CS. Damit gab es auf einen Schlag 48 Parlamentarier.
Aktuelle Lage
Viele der ehemaligen Mitglieder des StuRa HSL sind aus dem Parlament ausgetreten und in den StuRa Senftenberg gewechselt, der nun nur noch exekutive Aufgaben hat. Einige sind auch ganz ausgetreten oder auf Grund der „Inaktivitätenklausel“ aus dem Parlament. Auch die Nachrückerlisten der ehem. BTU Cottbus sind z.T. erschöpft. So sind jetzt lediglich noch 25 Parlamentarier im StuPa. Mit 23 Mitgliedern im Parlament droht damit die Auflösung des Parlamentes, denn in § 15 Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft heißt es
„[…] Außerdem gilt das Parlament als aufgelöst, wenn mehr als die Hälfte der zur Konstituierung besetzten Sitze verwaist ist [….].“
Um dem entgegenzuwirken hat das Parlament nun das folgende beschlossen:
„Vorbehaltlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses durch die Rechtsaufsicht, beschließt das Studierendenparlament, aufgrund der angezweifelten Rechtmäßigkeit von Paragraph 14 Absatz 1a der Satzung der Studierendenschaft der BTU Cottbus – Senftenberg, die Aussetzung des Paragraphen 14 Absatz 1a bis zur rechtlichen Prüfung durch die Rechtsaufsicht.“
Ich frage mich, warum dieser jahrelang enthaltende Absatz auf einmal nicht mehr rechtmäßig sein soll. Ich erinnere mich noch an eine Sitzung zur Vorbereitung der Neugründung. Dort wurde durch einen damaligen Parlamentarier eben dieser Vorschlag eingereicht. Daraufhin gab es heftigen Gegenwind.
Ich empfehle dem Studierendenparlament dann auch den Anwalt zu wechseln. Immerhin wurde die Satzung bei jeder Änderung durch einen Anwalt, sowie der Rechtsaufsicht gegengelesen.
Vorsorglich hat sich das Präsidium des StuPa auch erstmal abgesichert, dass es weiter im Amt bleiben darf, auch wenn das Parlament aufgelöst wird:
„Vorbehaltlich der Prüfung durch die Rechtaufsicht, beschließt das Studierendenparlament der BTU Cottbus-Senftenberg, dass das Präsidium bei einer Auflösung des Studierendenparlaments kommissarisch in verwaltender Tätigkeit weiterarbeiten soll.“
Es steht zwar in dem Beschluss, dass das Präsidium nur Verwaltungsaufgaben wahrnehmen soll, aber so wie ich das Präsidium kenne wird dennoch im Namen der gesamten Studierendenschaft gesprochen werden.
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Hinweis: Die Beschlüsse des StuPa stammen aus dem Protokoll der Sitzung vom 12.11.2013. Dieses wurde noch nicht auf einer Sitzung des StuPa bestätigt.
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[1] Neugründungsgesetz: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.53049.de
[2] Satzung der Studierendenschaft der BTU Cottbus-Senftenberg: http://www.stura-btu.de/go4it/download/satzungen/ordnungen/Satzung%20der%20Studierendenschaft%20der%20BTU%20Cottbus-Senftenberg%20(SZ).pdf
Anmeldung und Programm ist unter www.zmdb.de/nanodetector zu finden.
]]>Anmeldung und Programm ist unter www.zmdb.de/nanodetector zu finden.
]]>Entgegen der Ausschreibung kann man sich nicht nur an den Studierendenrat (StuRa) in Cottbus, sondern auch an den StuRa in Senftenberg wenden. Es wäre gut, wenn sich Studenten sowohl aus Senftenberg, als auch aus Cottbus finden würden. Das … weiterlesen ]]>
Entgegen der Ausschreibung kann man sich nicht nur an den Studierendenrat (StuRa) in Cottbus, sondern auch an den StuRa in Senftenberg wenden. Es wäre gut, wenn sich Studenten sowohl aus Senftenberg, als auch aus Cottbus finden würden. Das macht die Arbeit vor Ort in den Standorten einfacher.
Zuletzt habe ich noch eine Bitte an die Kommission: Sitzungen der Wahlkommission sollten alternierend in Cottbus und Senftenberg stattfinden. Nicht so wie bei dem Wahlausschuss vom Gründungssenat. Dort waren fünf Sitzungen in Cottbus und nur eine in Senftenberg.
]]>Es wird dort auch darauf eingegangen, dass die Studienanfängerzahlen gesunken sei. Diese Professoren sind der Meinung es liegt an der Neugründung. Ich bin allerdings der Meinung, dass das daran liegt, wie von seiten der ehem. BTU Cottbus mit der Neugründung umgegangen wird. Es wird stets versucht nur die schlechte Seite einer Neugründung darzustellen. Das meiste, was in … weiterlesen ]]>
Es wird dort auch darauf eingegangen, dass die Studienanfängerzahlen gesunken sei. Diese Professoren sind der Meinung es liegt an der Neugründung. Ich bin allerdings der Meinung, dass das daran liegt, wie von seiten der ehem. BTU Cottbus mit der Neugründung umgegangen wird. Es wird stets versucht nur die schlechte Seite einer Neugründung darzustellen. Das meiste, was in der Öffentlichkeit zu lesen ist, sind Nachteile oder vermeintliche Nachteile. Werden Chancen dargestellt, so werden diese wehement und mit Nachdruck abgelehnt und entwertet.
So verunsichert man Studieninteressierte und gewinnt niemanden für diese Sache. Die Neugründung bietet die Chance neues aufzubauen, neue Konzepte zu entwickeln. Stattdessen wird oft von Seite der ehem. BTU Cottbus versucht alles beim alten zu behalten, ohne Rücksicht auf die Struktur der ehem. Hochschule Lausitz und ohne gravierende Änderungen in den Handlungen. Versucht miteinander zu arbeiten und nicht gegeneinander. Versucht das Positive in die Öffentlichkeit zu tragen und nicht nur das Negative. Gibt es Probleme, so versucht diese gemeinsam im Sinne einer neuen Universität mit drei Standorten zu lösen und nicht das Problem herauszustellen und zu betonen, dass wegen dieses Problems die Neugründung gescheitert wäre.
]]>Mit der Gründung der BTU Cottbus-Senftenberg wird zunächst das System der BTU Cottbus weitergeführt. Der aktuelle StuRa der HS … weiterlesen ]]>
Mit der Gründung der BTU Cottbus-Senftenberg wird zunächst das System der BTU Cottbus weitergeführt. Der aktuelle StuRa der HS Lausitz und der StuPa der BTU Cottbus bilden zusammen den StuPa der BTU Cottbus-Senftenberg. Weiterhin wird es zunächst einen StuRa für Cottbus und einen StuRa für Senftenberg geben. Daher hat der StuRa der HS Lausitz die zubesetzenden Referate für den StuRa Senftenberg auf deren Internetseite ausgeschrieben. Im einzelnen sind das:
Es wird pro Referat eine Aufwandsentschädigung von bis zu 150,00 EUR pro Monat gezahlt.
Bewerbungen gehen an das Präsidium des StuRa der HS Lausitz (praesidium@stura-hsl.de). Die Bewerbung sollte die Motivation für die Bewerbung auf das Referat enthalten. Die Wahl findet voraussichtlich in der ersten StuPa-Sitzung der BTU Cottbus-Senftenberg statt.
Anbei auch noch der Flyer, der durch den Fachschaftsrat Kommunikations- und Elektrotechnik erstellt wurde: Flyer_FSKomET_StuRaWahl_2013
]]>Man merkt daran schon die ziemlich einseitige Berichterstattung und Position der LR. Erst in dem Untertitel wird nämlich klar, dass es sich auch auf die Hochschule Lausitz (HSL) und nicht nur auf die Brandenburg Technische Universität Cottbus (BTU) handelt. Dieser lautet nämlich Ministerpräsident Platzeck verteidigt Hochschulfusion / Cottbus-OB Szymanski schwenkt um. Des soll aber nicht heißen, dass die LR nur gegen die Neugründung (nicht Fusion) berichtet hat. Man merkt aber eine Grundtendenz.
Kommen wir … weiterlesen ]]>
Man merkt daran schon die ziemlich einseitige Berichterstattung und Position der LR. Erst in dem Untertitel wird nämlich klar, dass es sich auch auf die Hochschule Lausitz (HSL) und nicht nur auf die Brandenburg Technische Universität Cottbus (BTU) handelt. Dieser lautet nämlich Ministerpräsident Platzeck verteidigt Hochschulfusion / Cottbus-OB Szymanski schwenkt um. Des soll aber nicht heißen, dass die LR nur gegen die Neugründung (nicht Fusion) berichtet hat. Man merkt aber eine Grundtendenz.
Kommen wir nun zum Inhalt des Artikels. In diesem steht:
Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) hat am Dienstag in Cottbus […] in Detailfragen viele Zugeständnisse gemacht. Es werde für die neue Lausitz-Universität mehr Geld geben als BTU und Hochschule Lausitz jetzt gemeinsam bekommen.
Das klingt so, als wäre das hart von den Gegnern der Hochschulneugründung erkämpft worden. Aber für mich war das schon sehr lange klar. Das wurde auf so einigen Veranstaltungen schon gesagt und sogar in einem Interview der LR vom 25.03.2012 mit Frau Ministerin Kunst stand dies bereits.
Wir sichern ein Gesamtbudget, das für beide Hochschulen fortgeschrieben wird. Etwaige Tarifsteigerungen werden zusätzlich finanziert. Außerdem wissen wir, dass Neuerungen auch Geld kosten werden. Dieses Geld werden wir beibringen.[…]
Weiterhin steht in dem Artikel, dass die Mitarbeiterverträge fortgeführt würden. Auch das stand von Anfang an fest und wurde mehrfach gesagt. In dem Gesetzesentwurf von Mitte Juni, den Hochschulangehörige sich durchlesen können, steht das auch so drinnen. Die Hochschulangehörigen hatten übrigens bis Anfang August Zeit Anmerkungen zu übermitteln.
Der Oberbürgermeister von Cottbus, Szymanski, ist laut dem Artikel von seinem “Nein” der Hochschulneugründung abgerückt, da man in Verhandlungen wesentliche Forderungen als erfüllt ansehe.
In der Podiumsdiskussion vom 27.03.2012 hat er kaum konkrete Forderungen gehabt. Lediglich, dass er eine “ergebnisoffene Diskussion” fordert. Diese Forderung haben im übrigen auch die Gegner der Neugründung. Das Problem dabei ist, dass jedes Ergbnis mit dem Urteil “Neugründung” von den Gegner beschossen wird. Sie selbst haben also keine ergebnisoffene Diskussion gewollt, sondern nur eine mit dem Ergebnis, dass die HSL und die BTU getrennt bleiben sollen.
Konkreter wurden seine Forderungen am 12.06.2012, nachzulesen z.B. in der Anlage 2 der Resolution der Stadtverordneten zur Zukunft der BTU und HL vom 26.06.2012.
Welche von den Forderungen er jetzt als erfüllt ansieht ist aus dem Artikel der LR nicht erkennbar. Es geht aber hauptsächlich um die Finanzierung. Von daher glaube ich, dass damit auch der oben angesprochene Punkt hiermit gemeint ist, nämlich dass es mehr Geld für die neu gegründete Universität erstmal geben wird, als HSL und BTU zusammen bisher haben.