Erst Ende Januar wurde der Kandidat Prof. Dr. Jochen Zimmermann vom erweiterten Gründungssenat in Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium des Landes Brandenburg (MWFK) als Gründungspräsident benannt. Dieser sollte ab 1. Juni 2014 sein Amt antreten.
Nun gab es scheinbar Punkte in der Vertragsverhandlung, die Prof. Zimmermann so massiv störten, dass er nun einen Rückzieher macht. Laut dem oben genannten Artikel … weiterlesen ]]>
Erst Ende Januar wurde der Kandidat Prof. Dr. Jochen Zimmermann vom erweiterten Gründungssenat in Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium des Landes Brandenburg (MWFK) als Gründungspräsident benannt. Dieser sollte ab 1. Juni 2014 sein Amt antreten.
Nun gab es scheinbar Punkte in der Vertragsverhandlung, die Prof. Zimmermann so massiv störten, dass er nun einen Rückzieher macht. Laut dem oben genannten Artikel passen ihm die Rahmenbedingungen des MWFK nicht. Die Aufgaben des Gründungspräsidenten sind per Gesetz definiert, genauso wie die Amtszeit. Beides war ihm also vor der Bewerbung bekannt. Da bleibt meine Vermutung, dass er mit den Vergütungsangebot des MWFK nicht einverstanden ist. Der Rest eines solchen Vertrages kann meiner Meinung nicht so gravierend sein, als dass er plötzlich das Amt nicht mehr ausüben möchte.
Es kann natürlich auch sein, dass Prof. Zimmermann seinen Amtsnichtantritt verkündet hat, um die Vergütung hochzupokern. Wir werden sehen, was sich die nächsten Wochen dazu ereignen wird.
]]>Ich, Arne Hildebrandt, Student im Studiengang Elektrotechnik am Campus Senftenberg reiche den folgenden Einspruch gegen das vorläufige Wahlergebnis ein. Meine Einsprüche beziehen sich auf die Wahlordnung der Studierendenschaft der BTU Cottbus-Senftenberg (WO) in der Fassung vom 27.06.2013, da eine Veröffentlichung, der in der Wahlbekanntmachung genannten Fassung vom 13.11.2013, im Sinne des § 47, letzter Satz der WO in Verbindung … weiterlesen ]]>
Ich, Arne Hildebrandt, Student im Studiengang Elektrotechnik am Campus Senftenberg reiche den folgenden Einspruch gegen das vorläufige Wahlergebnis ein. Meine Einsprüche beziehen sich auf die Wahlordnung der Studierendenschaft der BTU Cottbus-Senftenberg (WO) in der Fassung vom 27.06.2013, da eine Veröffentlichung, der in der Wahlbekanntmachung genannten Fassung vom 13.11.2013, im Sinne des § 47, letzter Satz der WO in Verbindung mit Anlage B der WO nicht erfolgte und die Fassung vom 13.11.2013 somit nicht in kraft getreten ist. Weiterhin nehme ich als Grundlage das auf der Internetseite www.stura-btu.de veröffentlichte vorläufige Wahlergebnis mit Stand 21.12.2013 01:38 Uhr.
1. Gesamtzahl der Stimmen der Listen
a) Die Liste
Die Liste „Die Liste“ hat nach dem vorläufigen Wahlergebnis 200 Gesamtstimmen bekommen. Nach Addition der Listenstimmen und der Stimmen auf die jeweiligen Personen hat die Liste „Die Liste“ 195 statt 200 Stimmen erreicht.b) ERM
Die Liste „ERM“ hat nach dem vorläufigen Wahlergebnis 64 Gesamtstimmen bekommen. Nach Addition der Listenstimmen und der Stimmen auf die jeweiligen Personen hat die Liste „ERM“ 59 statt 64 Stimmen erreicht.2. Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen und Wahlbeteiligung
a) Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen
Da die unter Abschnitt 1 genannten Abweichungen auftreten, ergibt sich rechnerisch eine Wahlbeteiligung von 778 statt 788 Stimmen. Es ist damit nochmals zu überprüfen, ob die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel mit der Anzahl der an der Wahl teilgenommenen Studierenden übereinstimmt.b) Wahlbeteiligung
Der unter a) genannte Änderung der absoluten Wahlbeteiligung folgt eine Änderung der relativen Wahlbeteiligung von 7,85 % auf 7,74 %.3. Sitzzuteilung nach Sainte-Lague/Schepers
Nach § 11 Abs. 1 der WO ist im Falle der personalisierten Verhältniswahl die Sitzzuteilung durch das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Lague/Schepers durchzuführen. Die durch die Wahlkommission verwendete Divisor-Folge ist die oft verwendete Folge 1, 3, 5, …, bzw. die Folge 0.5, 1.5, 2.5, … .Die Anlage A der WO, die Teil der WO ist, spezifiziert das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Lague/Schepers im Sinne dieser Wahlordnung. Nach Punkt 2.2 jener Anlage beginnt dort die Folge mit 0.5 (1/2) und wird dann nach Punkt 2.4.2.2 jener Anlage um 2 erhöht. Somit erhält man als Folge für den Divisor: 0.5, 2.5, 4.5, … . Dadurch ergeben sich Änderungen in der Sitzverteilung.
4. Ergebnis aus Abschnitt 1 und Abschnitt 3
Durch die unter Abschnitt 1 und Abschnitt 3 genannten Sachverhalte ergibt sich eine Sitzverteilung entsprechend der nachfolgenden Tabelle.5. Hinweis: Gesamtzahl der Sitze des Studierendenparlamentes
Das StuPa setzt sich nach § 8 Abs. 3 der Satzung der Studierendenschaft in der Regel aus 30 Parlamentariern und Parlamentarierinnen zusammen. Nach § 21 der Wahlordnung der Studierendenschaft der BTU Cottbus-Senftenberg sind bei der Wahl 30 Sitze zu besetzen, in Ausnahmefällen mehr. Wenn eine Liste mehr Plätze errungen hat, als diese Bewerber aufgestellt hat, sieht das brandenburgische Landeswahlgesetz (BbgLWahlG) die folgende Verfahrensweise nach § 3 Abs. 5 vor:„[…] Entfallen auf eine Landesliste mehr Sitze als Bewerber benannt sind, so bleiben diese Sitze unbesetzt.“
Demnach kann die Wahlkommission keine 30 Sitze besetzen, wenn eine Liste erschöpft ist.
Die Tabelle habe ich mal als Screenshot eingefügt. Dabei bedeutet
Nun wollte ich den Einspruch an die Wahlkommission entsprechend der E-Mail-Adressen auf der Wahlbekanntmachung senden. Ich bekam aber bei beiden eine Fehlermeldung, dass die Adressen nicht funktionieren würden! Ich sende das aber zusätzlich per Post und habe das Präsidium des amtierenden Studierendenparlaments über diesen Umstand informiert.
Hier noch das vorläufige Ergebnis der Wahl: http://www.stura-btu.de/go4it/2013/12/20/vorlaeufiges-wahlergebnis-der-wahl-zum-studierendenparlament-2014/
]]>Entgegen der Ausschreibung kann man sich nicht nur an den Studierendenrat (StuRa) in Cottbus, sondern auch an den StuRa in Senftenberg wenden. Es wäre gut, wenn sich Studenten sowohl aus Senftenberg, als auch aus Cottbus finden würden. Das … weiterlesen ]]>
Entgegen der Ausschreibung kann man sich nicht nur an den Studierendenrat (StuRa) in Cottbus, sondern auch an den StuRa in Senftenberg wenden. Es wäre gut, wenn sich Studenten sowohl aus Senftenberg, als auch aus Cottbus finden würden. Das macht die Arbeit vor Ort in den Standorten einfacher.
Zuletzt habe ich noch eine Bitte an die Kommission: Sitzungen der Wahlkommission sollten alternierend in Cottbus und Senftenberg stattfinden. Nicht so wie bei dem Wahlausschuss vom Gründungssenat. Dort waren fünf Sitzungen in Cottbus und nur eine in Senftenberg.
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Mit der Gründung der BTU Cottbus-Senftenberg wird zunächst das System der BTU Cottbus weitergeführt. Der aktuelle StuRa der HS Lausitz und der StuPa der BTU Cottbus bilden zusammen den StuPa der BTU Cottbus-Senftenberg. Weiterhin wird es zunächst einen StuRa für Cottbus und einen StuRa für Senftenberg geben. Daher hat der StuRa der HS Lausitz die zubesetzenden Referate für den StuRa Senftenberg auf deren Internetseite ausgeschrieben. Im einzelnen sind das:
Es wird pro Referat eine Aufwandsentschädigung von bis zu 150,00 EUR pro Monat gezahlt.
Bewerbungen gehen an das Präsidium des StuRa der HS Lausitz (praesidium@stura-hsl.de). Die Bewerbung sollte die Motivation für die Bewerbung auf das Referat enthalten. Die Wahl findet voraussichtlich in der ersten StuPa-Sitzung der BTU Cottbus-Senftenberg statt.
Anbei auch noch der Flyer, der durch den Fachschaftsrat Kommunikations- und Elektrotechnik erstellt wurde: Flyer_FSKomET_StuRaWahl_2013
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