Mein Ergebnis: Nein!
Zum einen erhöht das die Lesbarkeit eines Textes und es hat einen fließenden Klang, als wenn man Maskulinum und Femininum verwendet. Von mir aus kann auch nur der generische Femininum verwendet werden. Das ist mir dann schnuppe. Wichtig ist eine Gleichbehandlung (keine Besserstellung), nach objektiven Maßstäben.
Der zweite Grund ist, wenn jemand Worte des Alltags verwendet, dann habe ich immer diese Person vor Augen, die solch eine Position in meinem Leben hat. Egal ob Maskulinum oder nicht.
Zwei Beispiele:
Sagt jemand “der … weiterlesen ]]>
Mein Ergebnis: Nein!
Zum einen erhöht das die Lesbarkeit eines Textes und es hat einen fließenden Klang, als wenn man Maskulinum und Femininum verwendet. Von mir aus kann auch nur der generische Femininum verwendet werden. Das ist mir dann schnuppe. Wichtig ist eine Gleichbehandlung (keine Besserstellung), nach objektiven Maßstäben.
Der zweite Grund ist, wenn jemand Worte des Alltags verwendet, dann habe ich immer diese Person vor Augen, die solch eine Position in meinem Leben hat. Egal ob Maskulinum oder nicht.
Zwei Beispiele:
Sagt jemand “der Friseur”, so habe ich in meinem inneren Auge die Frau vor mir, die mir die Haare schneidet. Genauso verhält sich das mit “der Kanzler”. Das wäre dann Frau Merkel.
Noch eine letzte Bemerkung: es heißt übrigens auch DER Femininum
]]>Das Brandenburgische Hochschulgesetz sagt, dass nur Frauen für die Gleichstellung von Frauen und Männern sorgen können. Denn Dort heißt es in §66 Abs. 1:
(1) An jeder Hochschule werden zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 7 Abs. 1 eine Gleichstellungsbeauftragte (zentrale Gleichstellungsbeauftragte) und bis zu zwei Stellvertreterinnen von den Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule für die Dauer von vier Jahren gewählt und vom Präsidenten bestellt. In … weiterlesen ]]>
Das Brandenburgische Hochschulgesetz sagt, dass nur Frauen für die Gleichstellung von Frauen und Männern sorgen können. Denn Dort heißt es in §66 Abs. 1:
(1) An jeder Hochschule werden zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 7 Abs. 1 eine Gleichstellungsbeauftragte (zentrale Gleichstellungsbeauftragte) und bis zu zwei Stellvertreterinnen von den Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule für die Dauer von vier Jahren gewählt und vom Präsidenten bestellt. In Hochschulen mit mehr als 3 000 Mitgliedern kann die Aufgabe der zentralen Gleichstellungsbeauftragten hauptberuflich wahrgenommen werden. In diesem Fall ist die Stelle auszuschreiben. Näheres zur Wahl wird in der Grundordnung bestimmt.
Es wird also nur einer Gleichstellungsbeauftragten die Fähigkeit zugesprochen die Gleichstellung nach §7 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes wahrzunehmen.
Erinnern wir uns an Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Es darf also niemand wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden? Interessangt!
]]>Ein Gefühl, welches ich seit längerem habe ist nun in einem Artikel in der FAZ bestätigt worden. Den Artikel habe ich über ein Kommentar im Blog von Hadmut Danisch gefunden. Frauen werden bevorzugt behandelt.
Sogar unter Ingenieuren holen Frauen rapide auf. Autokonzerne stellen fast 40 Prozent Jung-Ingenieurinnen ein, mehr denn je, und deutlich mehr als deren Anteil an den Absolventen: Der liegt bei 17 Prozent.
… weiterlesen ]]>Ein Gefühl, welches ich seit längerem habe ist nun in einem Artikel in der FAZ bestätigt worden. Den Artikel habe ich über ein Kommentar im Blog von Hadmut Danisch gefunden. Frauen werden bevorzugt behandelt.
Sogar unter Ingenieuren holen Frauen rapide auf. Autokonzerne stellen fast 40 Prozent Jung-Ingenieurinnen ein, mehr denn je, und deutlich mehr als deren Anteil an den Absolventen: Der liegt bei 17 Prozent.
Das heißt, dass 17% der Absolventen und -innen sich auf 40% der Stellen freuen können, während sich 83% in erster Linie sich um 60% der Stellen prügeln. Keine Frage, da sind auch fähige Ingenieurinen bei, mit Gleichberechtigung hat das nichts zu tun. Es darf doch nicht das Geschlecht entscheiden, wer Aufstiegschancen hat.
In einem Blogbeitrag erwähnt Danisch auch nochmal diesen Artikel und noch zwei weitere zu diesem Thema.
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