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Auch wenn Herr Schäuble nicht mein liebster Politiker ist, so ist das deligieren von Aufgaben kein Zeichen für Faulheit. Ein Tag hat nunmal 24 Stunden und zum Teil kollidieren auch Aufgaben zeitlich, die eine Verteilung notwendig machen. Dann gibt es vielleicht andere Personen, die sich mit einem Thema besser auskennen. Zum anderen, gute Frau, kann ich mir nicht vorstellen, dass alle Vorstände und Geschäftsführer ihr Leben chillen. Ich kenne das aus meiner Vergangenheit, dass diese mehr als ihre 8 Stunden am Tag arbeiten.
Am Anfang des Interviews ging es im Männer in Spitzenpositionen, aber rhethorisch wurde im Verlauf des Interviews eine Verallgemeinerung auf DIE (faulen) Männer (als homogene Gruppe) und DIE (fleißigen) Frauen (als homogene Gruppe) vorgenommen. Ich muss sagen, ich fühlte mich dadurch schon etwas diskreditiert. Ich habe mein Studium nicht durch herumsitzen geschafft. Nebenbei war ich noch im Fachschafts- und Studierendenrat aktiv und wenn Kommilitonen einen Frage hatten, habe ich denen in der Regel geholfen. Auch die zwei Kommilitonen mit denen ich viel zu tun hatte, haben nicht durch Faulheit geglänzt. Der eine hatte insbesondere in den ersten Semestern viel aufzuholen, da er keine Abiturausbildung hatte. Der andere saß auch nach den Vorlesungen bis Abends dann an der Nachbereitung.
Das zweite Argument, auf dass sich die gute Frau stützte war, dass Frauen im Beruf immer schick aussehen müssten. Ah, bei Männern also nicht? Die können mit ihren alten Schlumpahosen von Zuhause anziehen? Nach meinen Erfahrungen und Beobachtungen ist dies in der Regel nicht so!
Solche Frauen wie Brigitte Witzer manifestieren eine Ungleichbehandlung der Geschlechter eher, statt eine Gleichberechtigung zu fördern.
]]>Das Brandenburgische Hochschulgesetz sagt, dass nur Frauen für die Gleichstellung von Frauen und Männern sorgen können. Denn Dort heißt es in §66 Abs. 1:
(1) An jeder Hochschule werden zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 7 Abs. 1 eine Gleichstellungsbeauftragte (zentrale Gleichstellungsbeauftragte) und bis zu zwei Stellvertreterinnen von den Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule für die Dauer von vier Jahren gewählt und vom Präsidenten bestellt. In … weiterlesen ]]>
Das Brandenburgische Hochschulgesetz sagt, dass nur Frauen für die Gleichstellung von Frauen und Männern sorgen können. Denn Dort heißt es in §66 Abs. 1:
(1) An jeder Hochschule werden zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 7 Abs. 1 eine Gleichstellungsbeauftragte (zentrale Gleichstellungsbeauftragte) und bis zu zwei Stellvertreterinnen von den Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule für die Dauer von vier Jahren gewählt und vom Präsidenten bestellt. In Hochschulen mit mehr als 3 000 Mitgliedern kann die Aufgabe der zentralen Gleichstellungsbeauftragten hauptberuflich wahrgenommen werden. In diesem Fall ist die Stelle auszuschreiben. Näheres zur Wahl wird in der Grundordnung bestimmt.
Es wird also nur einer Gleichstellungsbeauftragten die Fähigkeit zugesprochen die Gleichstellung nach §7 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes wahrzunehmen.
Erinnern wir uns an Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Es darf also niemand wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden? Interessangt!
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