StuPa der BTU Cottbus-Senftenberg: Ich mach’ mir die Welt, wie sie mir gefällt

„2 x 3 macht 4 – widdewiddewitt und 3 macht 9e !
Ich mach’ mir die Welt – widdewidde wie sie mir gefällt!“

Frei nach dem Motto des Pippilangstrumpfliedes (Astrid Lindgren, Übersetzung: Wolfgang Franke und Helmut Harun) scheint das Studierendenparlament der BTU Cottbus-Senftenberg zu handeln.

Ausgangssituation

Bis zum Ablauf des 30.6.2013 existierte die Hochschule Lausitz (HSL) und die Brandenburgische Technische Universität Cottbus (BTU Cottbus). Zum 1.7.2013 wurde dann die Brandenburgische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU CS) als zusammenschluss der HSL und BTU Cottbus gegründet.

An der HSL gab es den Studierendenrat (StuRa), der sowohl Exekutive, als auch Legislative war. Die Studierendenschaft der BTU Cottbus hatte ihre Selbstverwaltung geteilt in das Studierendenparlament (StuPa, Legislative) und Studierendenrat (Exekutvie). Im Vorfeld der Neugründung haben sich StuRa HSL und StuPa BTU Cottbus auf eine Übergangssatzung geeinigt, die im Wesentlichen der der Studierendenschaft der BTU Cottbus entsprach. Das hat den Grund, dass nach der Neugründung per Gesetz die Satzung der BTU Cottbus oder der HSL als Übergangssatzung in Kraft treten sollte. Die Satzung der HSL war aber stark überarbeitungswürdig.

§ 18 Abs. 4 Gesetz zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz (Neugründungsgesetz)

„Das neugewählte oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft beschließt unverzüglich eine Satzung der Studierendenschaft. Bis zu deren Inkrafttreten setzt das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft in seiner ersten Sitzung die Satzung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus oder der Hochschule Lausitz (FH) als Übergangssatzung in Kraft und trifft Übergangsregelungen, soweit solche erforderlich sind.“

Weiterhin bildeten nach der Neugründung der StuPa BTU Cottbus und StuRa HSL das gemeinsame StuPa der BTU CS. Damit gab es auf einen Schlag 48 Parlamentarier.

Aktuelle Lage

Viele der ehemaligen Mitglieder des StuRa HSL sind aus dem Parlament ausgetreten und in den StuRa Senftenberg gewechselt, der nun nur noch exekutive Aufgaben hat. Einige sind auch ganz ausgetreten oder auf Grund der „Inaktivitätenklausel“ aus dem Parlament. Auch die Nachrückerlisten der ehem. BTU Cottbus sind z.T. erschöpft. So sind jetzt lediglich noch 25 Parlamentarier im StuPa. Mit 23 Mitgliedern im Parlament droht damit die Auflösung des Parlamentes, denn in § 15 Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft heißt es

„[…] Außerdem gilt das Parlament als aufgelöst, wenn mehr als die Hälfte der zur Konstituierung besetzten Sitze verwaist ist [….].“

Um dem entgegenzuwirken hat das Parlament nun das folgende beschlossen:

„Vorbehaltlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses durch die Rechtsaufsicht, beschließt das Studierendenparlament, aufgrund der angezweifelten Rechtmäßigkeit von Paragraph 14 Absatz 1a der Satzung der Studierendenschaft der BTU Cottbus – Senftenberg, die Aussetzung des Paragraphen 14 Absatz 1a bis zur rechtlichen Prüfung durch die Rechtsaufsicht.“

Ich frage mich, warum dieser jahrelang enthaltende Absatz auf einmal nicht mehr rechtmäßig sein soll. Ich erinnere mich noch an eine Sitzung zur Vorbereitung der Neugründung. Dort wurde durch einen damaligen Parlamentarier eben dieser Vorschlag eingereicht. Daraufhin gab es heftigen Gegenwind.

Ich empfehle dem Studierendenparlament dann auch den Anwalt zu wechseln. Immerhin wurde die Satzung bei jeder Änderung durch einen Anwalt, sowie der Rechtsaufsicht gegengelesen.

Vorsorglich hat sich das Präsidium des StuPa auch erstmal abgesichert, dass es weiter im Amt bleiben darf, auch wenn das Parlament aufgelöst wird:

„Vorbehaltlich der Prüfung durch die Rechtaufsicht, beschließt das Studierendenparlament der BTU Cottbus-Senftenberg, dass das Präsidium bei einer Auflösung des Studierendenparlaments kommissarisch in verwaltender Tätigkeit weiterarbeiten soll.“

Es steht zwar in dem Beschluss, dass das Präsidium nur Verwaltungsaufgaben wahrnehmen soll, aber so wie ich das Präsidium kenne wird dennoch im Namen der gesamten Studierendenschaft gesprochen werden.

Hinweis: Die Beschlüsse des StuPa stammen aus dem Protokoll der Sitzung vom 12.11.2013. Dieses wurde noch nicht auf einer Sitzung des StuPa bestätigt.

[1] Neugründungsgesetz: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.53049.de
[2] Satzung der Studierendenschaft der BTU Cottbus-Senftenberg: http://www.stura-btu.de/go4it/download/satzungen/ordnungen/Satzung%20der%20Studierendenschaft%20der%20BTU%20Cottbus-Senftenberg%20(SZ).pdf

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