Mein Einspruch gegen das vorläufige Wahlergebnis der ersten Wahl zum Studierendenparlament der BTU Cottbus-Senftenberg

In der Zeit vom 16.12.2013 bis zum 18.12.2013 fand die erste Wahl zum Studierendenparlament der BTU Cottbus-Senftenberg statt. Da sind mir ein paar Fehler in der Sitzverteilung aufgefallen. Daher habe ich den folgenden Einspruch gegen das vorläufige Wahlergebnis geschrieben:

Ich, Arne Hildebrandt, Student im Studiengang Elektrotechnik am Campus Senftenberg reiche den folgenden Einspruch gegen das vorläufige Wahlergebnis ein. Meine Einsprüche beziehen sich auf die Wahlordnung der Studierendenschaft der BTU Cottbus-Senftenberg (WO) in der Fassung vom 27.06.2013, da eine Veröffentlichung, der in der Wahlbekanntmachung genannten Fassung vom 13.11.2013, im Sinne des § 47, letzter Satz der WO in Verbindung mit Anlage B der WO nicht erfolgte und die Fassung vom 13.11.2013 somit nicht in kraft getreten ist. Weiterhin nehme ich als Grundlage das auf der Internetseite www.stura-btu.de veröffentlichte vorläufige Wahlergebnis mit Stand 21.12.2013 01:38 Uhr.

1. Gesamtzahl der Stimmen der Listen
a) Die Liste
Die Liste „Die Liste“ hat nach dem vorläufigen Wahlergebnis 200 Gesamtstimmen bekommen. Nach Addition der Listenstimmen und der Stimmen auf die jeweiligen Personen hat die Liste „Die Liste“ 195 statt 200 Stimmen erreicht.

b) ERM
Die Liste „ERM“ hat nach dem vorläufigen Wahlergebnis 64 Gesamtstimmen bekommen. Nach Addition der Listenstimmen und der Stimmen auf die jeweiligen Personen hat die Liste „ERM“ 59 statt 64 Stimmen erreicht.

2. Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen und Wahlbeteiligung
a) Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen
Da die unter Abschnitt 1 genannten Abweichungen auftreten, ergibt sich rechnerisch eine Wahlbeteiligung von 778 statt 788 Stimmen. Es ist damit nochmals zu überprüfen, ob die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel mit der Anzahl der an der Wahl teilgenommenen Studierenden übereinstimmt.

b) Wahlbeteiligung
Der unter a) genannte Änderung der absoluten Wahlbeteiligung folgt eine Änderung der relativen Wahlbeteiligung von 7,85 % auf 7,74 %.

3. Sitzzuteilung nach Sainte-Lague/Schepers
Nach § 11 Abs. 1 der WO ist im Falle der personalisierten Verhältniswahl die Sitzzuteilung durch das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Lague/Schepers durchzuführen. Die durch die Wahlkommission verwendete Divisor-Folge ist die oft verwendete Folge 1, 3, 5, …, bzw. die Folge 0.5, 1.5, 2.5, … .

Die Anlage A der WO, die Teil der WO ist, spezifiziert das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Lague/Schepers im Sinne dieser Wahlordnung. Nach Punkt 2.2 jener Anlage beginnt dort die Folge mit 0.5 (1/2) und wird dann nach Punkt 2.4.2.2 jener Anlage um 2 erhöht. Somit erhält man als Folge für den Divisor: 0.5, 2.5, 4.5, … . Dadurch ergeben sich Änderungen in der Sitzverteilung.

4. Ergebnis aus Abschnitt 1 und Abschnitt 3
Durch die unter Abschnitt 1 und Abschnitt 3 genannten Sachverhalte ergibt sich eine Sitzverteilung entsprechend der nachfolgenden Tabelle.

Tabelle

5. Hinweis: Gesamtzahl der Sitze des Studierendenparlamentes
Das StuPa setzt sich nach § 8 Abs. 3 der Satzung der Studierendenschaft in der Regel aus 30 Parlamentariern und Parlamentarierinnen zusammen. Nach § 21 der Wahlordnung der Studierendenschaft der BTU Cottbus-Senftenberg sind bei der Wahl 30 Sitze zu besetzen, in Ausnahmefällen mehr. Wenn eine Liste mehr Plätze errungen hat, als diese Bewerber aufgestellt hat, sieht das brandenburgische Landeswahlgesetz (BbgLWahlG) die folgende Verfahrensweise nach § 3 Abs. 5 vor:

„[…] Entfallen auf eine Landesliste mehr Sitze als Bewerber benannt sind, so bleiben diese Sitze unbesetzt.“

Demnach kann die Wahlkommission keine 30 Sitze besetzen, wenn eine Liste erschöpft ist.

Die Tabelle habe ich mal als Screenshot eingefügt. Dabei bedeutet

  • GS lt. WK: Erreichte Gesamtstimmen laut Wahlkommission
  • GS n. Add.: Erreichte Gesamtstimmen gemäß Abschnitt 1
  • Sitze lt. WK: Erreichte Sitze laut Wahlkommission
  • Sitze m. it=2: Erreichte Sitze gemäß Abschnitt 3
  • LE, 2: Errungene Sitze nach Rechnung: 2; aber die Liste ist erschöpft. Somit bleibt 1 Sitz im Studierendenparlament unbesetzt (siehe Hinweis unter 5.)

Nun wollte ich den Einspruch an die Wahlkommission entsprechend der E-Mail-Adressen auf der Wahlbekanntmachung senden. Ich bekam aber bei beiden eine Fehlermeldung, dass die Adressen nicht funktionieren würden! Ich sende das aber zusätzlich per Post und habe das Präsidium des amtierenden Studierendenparlaments über diesen Umstand informiert.

Hier noch das vorläufige Ergebnis der Wahl: http://www.stura-btu.de/go4it/2013/12/20/vorlaeufiges-wahlergebnis-der-wahl-zum-studierendenparlament-2014/

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