Nur Frauen können für Gleichstellung von Frauen und Männern sorgen

Im Rahmen der Diskussion um die Hochschulneugründung in der Lausitz, habe ich mir mal das aktuelle Hochschulgesetz für Brandenburg durchgelesen. Dabei ist mir aufgefallen, dass dieses Frauen bevorzugt, bzw. Männer benachteiligt.

Das Brandenburgische Hochschulgesetz sagt, dass nur Frauen für die Gleichstellung von Frauen und Männern sorgen können. Denn Dort heißt es in §66 Abs. 1:

(1) An jeder Hochschule werden zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 7 Abs. 1 eine Gleichstellungsbeauftragte (zentrale Gleichstellungsbeauftragte) und bis zu zwei Stellvertreterinnen von den Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule für die Dauer von vier Jahren gewählt und vom Präsidenten bestellt. In … weiterlesen